Endodontie

Endodontie bzw das Fachgebiet der Endodontie oder umgangssprachlich auch als „Wurzelbehandlung“ bezeichnet, befasst sich mit der Behandlung des „Zahninneren“, dem Zahnnerv oder Pulpa. Dieser befindet sich in einem Hohlraum im Zahn und besteht aus Blutgefäßen, Bindegewebe und Nervenbahnen. Ist dieser Nerv erkrankt besteht die Notwendigkeit zur Durchführung einer Wurzelkanalbehandlung.

Folgende Ursachen können eine Wurzelkanalbehandlung notwendig machen:

  • akute Pulpitis (stark schmerzender Zahn aufgrund z.B. von Karies)
  • Nekrose der Pulpa (abgestorbener Nerv)
  • tief abgebrochener Zahn oder Zahnfragment
  • Entzündungen an der Wurzelspitze
  • unvollständige oder gescheiterte Wurzelkanalbehandlungen (Revision)
  • oder zur Verankerung einer Stiftkrone

Die Alternative zur Wurzelkanalbehandlung ist nur die Extraktion (= Entfernung) des erkrankten Zahnes. In den meisten Fällen ist der Erhalt des Zahnes die bessere Lösung.

Was ist das Ziel der Behandlung?

Das komplizierte und häufig aus mehreren Hohlräumen bestehende Kanalsystem von infizierten Gewebe zu befreien, zu desinfizieren und am Ende dicht zu verschließen.
In unserer Praxis erfolgen diese Behandlungen nach den modernsten Standards und mit Hilfe neuester Geräte und Materialien. Wir verwenden ein OP Mikroskop mit bis zu 24-facher Vergrößerung, Kofferdam zur vollständiger Isolation des Zahnes, modernste grazile Nickel-Titan Instrumente, elektronische Längenbestimmung, ein klar definiertes Spülprotokoll zur vollständigen Desinfektion des Hohlraumsystems und ein thermoplastisches Wurzelfüllverfahren.

Dies alles gewährleistet ein hohe Erfolgsquote und für den Patienten ein weitgehend schonendes Verfahren zum Erhalt des eigenen Zahnes.

Seit Januar 2004 schreibt der Gesetzgeber besonders strenge Richtlinien für Wurzelkanalbehandlungen vor. Die Kostenübernahme der Krankenkasse wird an bestimmte Kriterien geknüpft und es werden nicht mehr alle notwendigen Maßnahmen von der Krankenkasse „automatisch“ zu 100 % übernommen.
Wenn des weiteren bestimmte Kassenrichtlinien nicht erfüllt sind, kann eine Behandlung nur rein privat nach gültiger GOZ (private Gebührenordnung) erfolgen.